Begleithunde im Vergleich
Hunde aus aversiv arbeitenden Schulen zeigten während des Trainings schlechtere Wohlfahrtsindikatoren; bei hohem Aversiv-Anteil zeigten sich auch außerhalb des Trainings Nachteile.
Originalstudie ↗Eine Ansage an alle, die Angst mit Training verwechseln.
Wenn ein Hund nichts mehr zeigt, heißt das nicht, dass es ihm besser geht. Stillgemacht ist nicht geheilt.
Wissenschaftlich belegt. Rechtlich eingeordnet. Medienfälle nur mit Statuskennzeichnung. Keine Namensnennung auf dieser Seite.
01 / DIE ANSAGE
Du kannst Verhalten unterdrücken. Du kannst Knurren bestrafen. Du kannst einen Hund so einschüchtern, dass er äußerlich „funktioniert“. Aber damit hast Du die Ursache nicht automatisch verändert.
Gutes Training schafft Sicherheit, Vorhersagbarkeit, Alternativen und Lernfähigkeit. Es braucht Fachwissen, Management und manchmal Geduld. Was es nicht braucht: Schmerz als Abkürzung.
02 / WAS DU SIEHST. WAS DER HUND ERLEBT.
Bewege den Regler. Links wird Verhalten nur unterdrückt. Rechts wird Verhalten verstanden, abgesichert und neu aufgebaut.
UNTERDRÜCKEN
VERSTEHEN
03 / WISSENSCHAFT
Die Forschung ist nicht in jedem Detail abgeschlossen. Aber der rote Faden ist deutlich: aversive Verfahren bringen relevante Wohlfahrtsrisiken mit sich, ohne einen belegten generellen Wirksamkeitsvorteil gegenüber belohnungsbasiertem Training.
Hunde aus aversiv arbeitenden Schulen zeigten während des Trainings schlechtere Wohlfahrtsindikatoren; bei hohem Aversiv-Anteil zeigten sich auch außerhalb des Trainings Nachteile.
Originalstudie ↗Das Review fand Risiken für psychische und körperliche Gesundheit; ein genereller Vorteil aversiver Methoden gegenüber positiver Verstärkung wurde nicht belegt.
Review ↗Die europäische Fachgesellschaft stellt die Risiken heraus und spricht sich klar gegen E-Collars aus.
Fachartikel ↗Die AVSAB bekräftigt 2025 ihre Position von 2021: ausschließlich belohnungsbasierte Methoden; aversive Methoden sollen nicht eingesetzt werden.
Position Statement ↗Wichtig: Wissenschaft beschreibt Wahrscheinlichkeiten und Risiken, keine magischen Garantien. Professionelles Training berücksichtigt Individuum, Kontext, Gesundheit, Lerngeschichte und Sicherheit.
04 / ÖSTERREICHISCHES RECHT
Sie steht im Gesetz.
Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
RIS öffnen ↗Genannt werden u. a. Stachel-/Korallenhalsbänder, elektrische oder chemische Dressurgeräte sowie technische Hilfsmittel, die Verhalten durch Härte oder Strafreize beeinflussen sollen.
Gesetzestext ↗Für Verstöße gegen § 5 sieht das Tierschutzgesetz Verwaltungsstrafen bis 7.500 € vor, im Wiederholungsfall bis 15.000 €. In schweren Fällen mindestens 2.000 €.
Strafbestimmung ↗Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Behörde die Haltung und Betreuung von Tieren zeitlich begrenzt oder dauerhaft verbieten.
RIS öffnen ↗05 / EUROPA — DOKUMENTIERTE FÄLLE
Die Karten nennen bewusst keine betroffenen Personen oder Betriebe. Der jeweilige Status ist präzise gekennzeichnet. Der externe Medienlink führt zur Originalberichterstattung.
ORF berichtete über polizeiliche Ermittlungen und eine Festnahme nach mehreren Anzeigen. Beschrieben wurden Videoaufnahmen mit gewaltsamem Fixieren, Würgegriff und Tritten. Diese Karte trifft ausdrücklich keine eigene Schuld- oder Verurteilungsfeststellung.
ORF-Bericht lesen ↗Vier Männer wurden laut NOS wegen Misshandlung von Hunden zu Arbeitsstrafen verurteilt. Berichtet wurden verbotene Stachelhalsbänder, Schläge, Tritte und Stromstöße.
NOS-Bericht lesen ↗Ein Hundetrainer wurde am Glasgow Sheriff Court wegen unnötigen Leidens schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte 180 Stunden unbezahlte Arbeit.
STV-Bericht lesen ↗Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnte den Antrag eines Hundetrainers und seiner Frau gegen die Fortnahme und Veräußerung von zwölf Hunden ab. Die Behörde hatte Tierschutzverstöße angeführt; laut Gerichtsmitteilung zeigten Videos auch Schläge mit einem Seil.
Gerichtsmitteilung ↗Die Tagesschau berichtete über einen Prozess, in dem dem Angeklagten unter anderem vorgeworfen wurde, einem Rottweiler beim Training Stromstöße verabreicht zu haben. Kein Schuldspruch wird hier behauptet.
Tagesschau-Bericht ↗06 / RED FLAGS
Ein Warnsignal ist kein automatischer Beweis für Rechtswidrigkeit. Mehrere Warnsignale zusammen sind aber ein guter Grund, Training zu stoppen und eine qualifizierte Zweitmeinung einzuholen.
07 / DER SOUNDTRACK
HEARTVIBE COLLECTIVE
4:08 Minuten Haltung. Veröffentlicht 2025 bei HeartVibe Records. Der lokale Player ist für die eigene Master-/Webdatei vorbereitet.
Hinweis: Für direktes Abspielen auf dieser Website muss die lizenzierte MP3-Datei unter assets/audio/stillgemacht-ist-nicht-geheilt.mp3 liegen.
Der Song ist die künstlerische Verdichtung der Kampagnenbotschaft: Gewalt, Tritte, Schläge, Schmerz und Einschüchterung sind kein Tierschutz und kein Ersatz für fachlich fundiertes Training. Die zentrale Aussage des Songs wird auf dieser Website zusätzlich vollständig unabhängig vom Ton in Textform vermittelt.
08 / WENN DU ETWAS SIEHST
Bringe Dich, andere Menschen und Tiere nicht zusätzlich in Gefahr.
Datum, Ort, Kontext und eigene Wahrnehmung notieren. Originaldateien unverändert aufbewahren. Keine aus dem Zusammenhang gerissenen Clips verbreiten.
In Österreich sind je nach Sachverhalt Bezirksverwaltungsbehörde/Magistrat, Amtstierarzt oder Polizei zuständig. Bei akuter Gefahr: Polizei.
Verdacht melden, Belege übergeben, Behörden prüfen lassen. Social-Media-Pranger ersetzen kein Verfahren.
AN ALLE TRAINER DA DRAUSSEN
Ich werde nicht leiser, damit Gewalt bequemer klingt.